Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme an Veranstaltungen
Der VHS-Zweckverband ist die Weiterbildungseinrichtung der Städte Velbert und Heiligenhaus. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS steht in der Regel jedem offen. Jede Person ab dem 16. Lebensjahr kann an den Veranstaltungen der Volkshochschule teilnehmen. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Im übrigen gelten die Satzung der Volkshochschule und das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anmeldung
I
hre Anmeldungen zu VHS-Veranstaltungen sind verbindlich. Die Zahlungspfl icht bleibt bestehen, auch wenn keine Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt. Die Teilnehmerentgelte werden bei der Anmeldung fällig. Das Entgelt ist bei der Anmeldung bar zu zahlen oder wird aufgrund von einer Abbuchungsermächtigung abgebucht. Der Nichterhalt einer Teilnehmerkarte befreit nicht von der Gebührenzahlung. Bankgebühren, die nicht durch Verschulden der VHS entstehen (z.B. durch fehlerhafte Angaben einer Konto-Nummer), werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Rechnung gestellt.
Die Entgeltordnung liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle
Velbert-Mitte, Nedderstr. 50 aus.

Ermäßigungen
Das Entgelt - mit Ausnahme der Sonderveranstaltungen - wird um 50% ermäßigt für
a. Jugendliche (15 - 18 Jahre)
b. Studierende (bis 27 Jahre)
c. Auszubildende, Au-pair-Mädchen
d. zum Grundwehrdienst einberufene Bundeswehrsoldaten oder   Ersatzdienstleistende
e. Personen, die ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr absolvieren
Für Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II sowie Personen, deren Resteinkommen bzw. Rest-Familieneinkommen den 1 1/2-fachen Sozialhilfesatz nicht übersteigt, wird

1. das Teilnehmerentgelt für 1 Kurs pro Semester
um 50% ermäßigt

2. auf Antrag das Teilnehmerentgelt für max. 1 weiteren Kurs pro Semester um 50% ermäßigt, sofern für diese Kurse keine Wartelisten bestehen und die Veranstaltungen kostendeckend durchgeführt werden können.

Über diese Anträge entscheidet die VHS-Leitung. Auf Antrag wird die Ratenzahlung in zwei Beträgen erlaubt, wenn die Kursgebühr über 50,00 Euro beträgt.

Absage
Für Veranstaltungen, bei denen die vorgesehene Mindestteilnehmer/ innenzahl nicht erreicht wird, kann das Entgelt neu festgelegt werden.
Von den Teilnehmenden wird eine Einverständniserklärung eingeholt.
Können geplante Unterrichtsveranstaltungen wegen mangelnder Beteiligung, Erkrankung des Dozenten oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden, so wird die bezahlte Teilnehmergebühr erstattet.
Der Wechsel einer Kursleitung begründet keinen Erstattungsanspruch.

Rücktritt
Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, wird das gezahlte Entgelt, abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 10%, mindestens jedoch 5,00 Euro, erstattet. Bei späterem Rücktritt ist der volle Betrag zu zahlen, außer bei längerer Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Bei der Abmeldung von Studienreisen, Studienfahrten, Wochenendveranstaltungen, Tagesveranstaltungen (z.B. Kochkurse), Besichtigungsfahrten und Exkursionen hat die/der Zurücktretende sämtliche Kosten für bereits eingegangene Verpfl ichtungen gegenüber Dritten zu tragen (z.B. Lebensmittelkosten).
Ersatzweise kann im Einvernehmen mit der VHS der freiwerdende Teilnehmerplatz durch eine andere Person belegt werden.
Der Erstattungsbetrag ist um den für die Veranstaltung
festgelegten Verwaltungskostenanteil -siehe oben- zu reduzieren.

Teilnehmerbescheinigungen
mit Kursinhalt erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro bei der VHS.

Programmänderungen
Die VHS behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Veranstaltungen abzusagen oder abzuändern. Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, werden Sie rechtzeitig informiert.

Kinderbetreuung
Zu besonders gekennzeichneten Kursen wird eine Kinderbetreuung angeboten. Hierzu ist allerdings eine Anmeldung erforderlich.

Haftung
Die VHS übernimmt keine Haftung für eventuelle Unfälle, Schäden, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten.
Ihre Teilnahme an allen Veranstaltungen, insbesondere an Fahrten, Führungen, Wochenendseminaren usw., erfolgt auf Ihre eigene Gefahr.
Keine Haftung für Druckfehler