

Bildungsscheckberatung
Nutzen Sie die staatliche Förderung des Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung! Sie können 50 % der Kurskosten bis maximal 500 € erstattet bekommen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck
Beratungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 02051/ 9496-0.
Vor der Beratung zu klären
Ist die angestrebte Weiterbildung Ihre persönliche, individuelle Entscheidung, ohne finanzielle Beteiligung Ihres Arbeitgebers?
Der sogenannte individuelle Zugang soll für Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung greifen.
Voraussetzungen:
- Ihr Wohnsitz ist in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) beträgt max. 40.000 € (bzw. max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung).
- Sie haben dieses Jahr noch keinen individuellen Bildungsscheck erhalten.
- Es muss sich um eine berufliche Weiterbildung handeln.
- Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben. Sie darf noch nicht bezahlt oder in Rechnung gestellt worden sein.
Bitte zur Beratung mitbringen:
- Personalausweis
- Unterlagen zur Fortbildung und 2 Alternativanbieter, die ebenfalls diese Fortbildung durchführen.
- den Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt oder
eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über die Höhe des zu versteuerndes Jahreseinkommens oder
eine Bescheinigung einer Behörde, aus der die Höhe des zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht
Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein und muss sich auf ein zurückliegendes Jahr beziehen.
oder
Handeln Sie im Auftrag eines Unternehmens, das für seine MitarbeiterInnen Bildungsschecks beantragt oder will der Betrieb, in dem Sie tätig sind, die Kosten für Ihre Weiterbildung komplett übernehmen?
Das Unternehmen kann, wenn es weniger als 50 Mitarbeiter hat, für maximal 10 Beschäftigte pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.
Voraussetzungen:
- Der Sitz des Unternehmes oder die Arbeitsstätte liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Das Unternehmen hat weniger als 50 Vollzeitstellen.
- Es wurden dieses Jahr noch keine 10 Bildungsschecks für das Unternehmen ausgegeben.
- Es muss sich um eine berufliche Weiterbildung handeln.
- Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben. Sie darf noch nicht bezahlt oder in Rechnung gestellt worden sein.
Bitte zur Beratung mitbringen:
- Personalausweis
- formlose Unterschriftenvollmacht für die Beantragung von Bildungsschecks
- Betriebsgröße: Anzahl der Mitarbeiter gerechnet in Vollzeitstellen (2 Teilzeit = 1 Vollzeit), max. 3 Jahre alter Nachweis durch Jahresabschluss, Erklärung durch Steuerberater/in oder durch Wirtschaftsprüfer/in
- Betriebsnummer
- Unterlagen zur Fortbildung und 2 Alternativanbieter, die ebenfalls diese Fortbildung durchführen.
- Für jeden Mitarbeiter, der einen Bildungsscheck erhalten soll: Den ausgefüllten Datenschutzerklärung/Fragebogen betrieblicher Bildungsscheck
