Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW haben einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 5 Tage Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.

Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG. Die folgenden Veranstaltungen sind anerkannte Bildungsurlaube.

So gehen Sie vor:

- Lassen Sie sich bei uns beraten.
- Stellen Sie spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf Bildungsurlaub. Fügen Sie einen Ausdruck des Kurses von unserer Internetseite oder das Programmheft bei. In Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auch ablehnen.
- Melden Sie sich bei uns an.
- Sie erhalten nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihren Arbeitgeber zeigen sollten.





Ansprechpartner


Programmverantwortliche
Beate Buchborn
E-Mail schreiben

VHS-Direktor
Rüdiger Henseling
E-Mail schreiben

Programmverantwortliche
Anna Herrmann
E-Mail schreiben

Programmverantwortliche
Susanne Wege
E-Mail schreiben

Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus

Oststraße 20
42551 Velbert

Telefon 02051 - 94 96 0
Fax 02051 - 94 96 96
info@vhs-vh.de

Öffnungszeiten Velbert

Montag bis Donnerstag 9 bis 13 Uhr
Montag 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Heiligenhaus

Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag 9 bis 13 Uhr

Beratung Bildungsscheck und Schulabschluss

nach Terminvereinbarung 02051 - 94 96 0