Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW haben einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 5 Tage Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.
Wir sind ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG. Die folgenden Veranstaltungen sind anerkannte Bildungsurlaube.
So gehen Sie vor:
- Lassen Sie sich bei uns beraten.
- Stellen Sie spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf Bildungsurlaub. Fügen Sie einen Ausdruck des Kurses von unserer Internetseite oder das Programmheft bei. In Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auch ablehnen.
- Melden Sie sich bei uns an.
- Sie erhalten nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihren Arbeitgeber zeigen sollten.
Ansprechpartner
Programmverantwortliche
Beate Buchborn
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VHS-Direktor
Rüdiger Henseling
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Programmverantwortliche
Anna Herrmann
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Programmverantwortliche
Susanne Wege
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